Compliance

Compliance und Beschwerdeverfahren der Ludwig Meyer GmbH & Co. KG gemäß Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Als führendes Unternehmen im Bereich der Lebensmittellogistik setzt die Ludwig Meyer GmbH & Co. KG auf höchste ethische und gesetzliche Standards entlang der gesamten Lieferkette. Im Einklang mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) haben wir ein umfassendes Beschwerdeverfahren implementiert, das eine transparente und strukturierte Plattform für Bedenken und Beschwerden bietet. Dieses Verfahren ist ein zentraler Bestandteil unserer Compliance-Richtlinien und unterstützt unser Engagement für Menschenrechte, Arbeitsschutz und Umweltschutz.

Ziel des Beschwerdeverfahrens

Unser Beschwerdeverfahren dient der Meldung von Verstößen in Bereichen wie Menschenrechte, Arbeitsstandards und Umweltschutz entlang unserer Lieferkette. Es ermöglicht es allen Stakeholdern – von Mitarbeitern und Zulieferern bis hin zu betroffenen Personen in unserem Umfeld –, auf Missstände hinzuweisen, die unsere Logistikprozesse und die Versorgungssicherheit betreffen.

Ablauf des Beschwerdeverfahrens

Um sicherzustellen, dass alle eingehenden Beschwerden strukturiert und professionell bearbeitet werden, folgt unser Beschwerdeverfahren einem klar definierten Prozess:

  1. Entgegennahme der Beschwerde
    Beschwerden können über verschiedene Kanäle eingereicht werden, darunter E-Mail, Telefon oder ein Online-Formular. Unser Ziel ist es, eine einfache und barrierefreie Erreichbarkeit für alle Betroffenen zu gewährleisten.
  2. Plausibilitätsprüfung
    Nach Eingang der Beschwerde prüfen wir, ob diese die Anforderungen für eine weitergehende Untersuchung erfüllt. In dieser Phase wird beurteilt, ob der Sachverhalt das Kriterium zur Einleitung eines Verfahrens erfüllt.
  3. Sachverhaltsprüfung und -aufklärung
    Bei qualifizierten Beschwerden erfolgt eine detaillierte Prüfung des Sachverhalts durch die zuständige Abteilung. Hierbei wird festgestellt, ob ein Verstoß oder eine Verletzung vorliegt.

    • Falls keine Verletzung vorliegt: Der Beschwerdeführer wird informiert, die Beschwerde wird archiviert, und die Erkenntnisse fließen in die laufende Risikoanalyse ein.
  4. Erarbeitung von Abhilfe- und Präventionsmaßnahmen
    Wird ein Verstoß festgestellt, entwickeln wir geeignete Maßnahmen zur Abhilfe und Prävention, inklusive der Festlegung von Fristen zur Umsetzung.
  5. Umsetzung der Maßnahmen
    Die geplanten Maßnahmen werden innerhalb der festgelegten Frist umgesetzt, um den Beschwerdegrund zu beheben und weitere Verstöße zu verhindern.
  6. Evaluierung der Maßnahmen
    Nach Ablauf der Umsetzungsfrist überprüfen wir, ob die Maßnahmen erfolgreich und nachhaltig waren.

    • Falls Beanstandungen bestehen: Gegebenenfalls wird der Prozess bei Punkt 4 oder 5 erneut aufgenommen, um weitere Maßnahmen zu ergreifen.
    • Falls keine Beanstandungen bestehen: Der gesamte Vorgang wird dokumentiert, eine Berichterstattung erfolgt, und die Unterlagen zur Beschwerde werden für mindestens sieben Jahre aufbewahrt.

Ihre Kontaktmöglichkeiten

Wir nehmen alle Beschwerden ernst und garantieren Transparenz und Vertraulichkeit in der Bearbeitung. Beschwerden können Sie über folgende Kanäle einreichen:

Vertraulichkeit und Schutz von Hinweisgebern
Ihre Informationen werden vertraulich behandelt, und Hinweisgeber werden vor jeglichen Repressalien geschützt.