Compliance

Grundsatzerklärung zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Einleitung

Unser Unternehmen ist ein führender Dienstleister im Transportsektor, spezialisiert auf den Transport von Lebensmitteln von Verteilerlagern zu Supermärkten. Mit über 1000 Mitarbeitern und einem weitreichenden Zuliefernetzwerk verpflichten wir uns, die im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) festgelegten Sorgfaltspflichten umzusetzen und die hohen Standards der Menschenrechte und des Umweltschutzes in unserer gesamten Lieferkette zu wahren. Diese Grundsatzerklärung dokumentiert unser Engagement für die Wahrung der Menschenrechte und den Schutz der Umwelt in unserer gesamten Lieferkette.

Verpflichtung zur Sorgfaltspflicht

Wir verpflichten uns, die im LkSG festgelegten Sorgfaltspflichten in unsere Geschäftsprozesse zu integrieren und sicherzustellen, dass alle Zulieferer, Aufbauer und Softwareanbieter in unserer Lieferkette diese Standards einhalten. Unsere Verpflichtungen umfassen:

  • Risikomanagement
    Ein umfassendes Risikomanagementsystem zur Identifizierung und Minderung von Risiken im Bereich Menschenrechte und Umweltstandards in unserer Lieferkette. Dazu gehört die regelmäßige Durchführung von Risikoanalysen, um potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
  • Präventionsmaßnahmen
    Entwicklung und Umsetzung präventiver Maßnahmen zur Vermeidung von Verstößen gegen Menschenrechte und Umweltstandards, einschließlich der Integration von Menschenrechts- und Umweltstandards in alle Lieferverträge und Lieferantenbewertungen. Regelmäßige Schulungen unserer Mitarbeiter und Lieferanten unterstützen die Sensibilisierung und Einhaltung dieser Standards.
  • Abhilfemaßnahmen
    Implementierung von Verfahren zur unverzüglichen und wirksamen Abhilfe bei festgestellten Verstößen gegen Menschenrechte oder Umweltstandards in unserer Lieferkette. Dazu gehört die enge Zusammenarbeit mit unseren Lieferanten zur Beseitigung von Missständen und zur kontinuierlichen Verbesserung der Bedingungen vor Ort.
  • Beschwerdemechanismen
    Einrichtung und Pflege eines effektiven Beschwerdemechanismus, der betroffenen Personen die Möglichkeit bietet, Verstöße gegen Menschenrechte oder Umweltstandards zu melden. Wir gewährleisten die Anonymität und den Schutz der Hinweisgeber sowie eine transparente Bearbeitung aller eingegangenen Beschwerden.
  • Dokumentation und Berichterstattung
    Erstellung eines jährlichen Berichts über die Erfüllung unserer Sorgfaltspflichten gemäß LkSG und Veröffentlichung dieses Berichts auf unserer Webseite. Eine umfassende Dokumentation aller Maßnahmen und Ergebnisse stellt die transparente Nachverfolgung und Kontrolle sicher.

Konkrete Maßnahmen und Prozesse

  • Risikomanagement und Umsetzung
    • Risikobewertung: Durchführung regelmäßiger Risikoanalysen in Bezug auf unsere Zulieferer, insbesondere bei LKW-Herstellern und -Aufbauern, Herstellern von Schutzkleidung und Softwareanbietern.
    • Audits: Durchführung regelmäßiger Audits bei unseren Lieferanten, um die Einhaltung von Arbeitsbedingungen und Umweltstandards sicherzustellen.
  • Präventionsmaßnahmen
    • Schulungsprogramme: Regelmäßige Schulungsprogramme für Mitarbeiter und Lieferanten zur Sensibilisierung für Menschenrechts- und Umweltstandards, einschließlich praktischer Anwendungsmöglichkeiten im Arbeitsalltag.
  • Abhilfemaßnahmen
    • Sofortige Maßnahmen: Bei festgestellten Verstößen werden unverzüglich Maßnahmen ergriffen, um die Missstände zu beseitigen. Dies umfasst die enge Zusammenarbeit mit betroffenen Lieferanten, um nachhaltige Verbesserungen zu erzielen.
    • Monitoring: Kontinuierliches Monitoring der Lieferkettenaktivitäten, um sicherzustellen, dass die Abhilfemaßnahmen wirksam sind und keine weiteren Verstöße auftreten.
  • Beschwerdemechanismen
    • Kontaktmöglichkeiten: Einrichtung eines Kontaktformulars und einer Compliance-E-Mail-Adresse (compliance@meyer-logistik.com) auf unserer Webseite, um Beschwerden zu ermöglichen.
    • Anonymität und Schutz: Sicherstellung der Anonymität der Beschwerdeführer und Schutz vor Repressalien.
  • Dokumentation und Berichterstattung
    • Jährlicher Bericht: Erstellung und Veröffentlichung eines jährlichen Berichts über die Einhaltung unserer Sorgfaltspflichten, einschließlich detaillierter Informationen zu identifizierten Risiken und ergriffenen Maßnahmen.
    • Datenmanagement: Implementierung eines Systems zur Dokumentation aller relevanten Daten, Maßnahmen und Ergebnisse im Zusammenhang mit dem LkSG.

Kontinuierliche Verbesserung

Wir sind bestrebt, unsere Prozesse und Maßnahmen zur Einhaltung des LkSG kontinuierlich zu verbessern. Dazu gehören:

  • Regelmäßige Überprüfung: Überprüfung der Wirksamkeit unserer Maßnahmen und Anpassungen bei Bedarf.
  • Stakeholder-Dialog: Durchführung regelmäßiger Dialoge mit relevanten Stakeholdern, um deren Perspektiven und Feedback in unsere Risikomanagementprozesse zu integrieren.
  • Feedback-Mechanismen: Nutzung des Feedbacks von Mitarbeitern, Lieferanten und anderen Stakeholdern zur kontinuierlichen Verbesserung unserer Strategien und Maßnahmen.

Mit diesen Grundsätzen und Maßnahmen stellen wir sicher, dass unser Unternehmen die Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes erfüllt und aktiv zur Wahrung der Menschenrechte und zum Schutz der Umwelt in unserer Lieferkette beiträgt.